Tacheles

Tacheles #79 ist online

Wieder sind zwei Wochen vergangen und Robert Stein und ich zeigen, was die deutschen Medien uns in diesen zwei Wochen alles nicht erzählen wollten.

Auch dieses Mal haben Robert Stein und ich die Zuschauer wieder in das Absurditätenkabinett des ganz normalen medialen Wahnsinns mitgenommen. Wir haben wieder viele Meldungen gefunden, von denen die deutschen Medien meinen, dass ihre Leser davon nichts erfahren sollten. Sollte YouTube die Sendung löschen, finden Sie sie auch hier bei NuoFlix.

Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

17 Antworten

  1. Besteht die Möglichkeit, die Tacheles-Sendungen auch immer als mp3 Datei zur Verfügung zu stellen. (Auf Nuoflix ist es leider nicht immer möglich)
    Das ist sehr praktisch für unterwegs oder im Auto. = Man verbrqucht kein Datenvolumen und muss nicht immer die Stelle suchen bei der man zuvor beim Zuhören eine Pause gemacht hat

    1. Es gibt, je nach Internetbrowser, Addons, wo man die Youtube-Videos auch als Mp3 runterladen kann. Oder man lädt sich Formafactory runter (ist kostenlos) und konvertiert die runtergeladenen Youtube-Videos selbst zu Mp3s.

    2. Dazu kann ich ClipGrab empfehlen.

      https://clipgrab.org/

      Zitat:
      „It converts downloaded videos to MPEG4, MP3 or other formats in just one easy step.“

      PS: Heute hat die Post mir zwei Bücher geliefert „Abhängig Beschäftigt“ sowie „Inside Corona“, das Wochenende ist gerettet 🙂

  2. Zum Thema Milliardenhilfen für die Ukraine:
    Sicher verschwindet ein (Groß-)teil bei den Oligarchen, aber man sollte nicht vergessen, dass all die Waffen, mit denen die Ukraine aufgerüstet wird, auch bezahlt werden müssen. Die EU (der Steuerzahler) bezahlt quasi die Waffeneinkäufe der Ukrainer bei den Amis (und anderen Waffenherstellern).

  3. Danke Herr Röper für Ihre unermüdliche journalistische Arbeit und Ihre Bücher – ungeachtet divergenter Einschätzungen. Aktuell interessieren mich die Angriffe auf den Donbas – sowas beginnt man ja traditionell während olympischer Spiele.

    Zweitens möchte ich hiermit Herrn X motivieren, eine ähnliche Analyse bezüglich „Klimarettung“ in Angriff zu nehmen – egal wann / wie / mit wem.

  4. Ich kenne dass gut von Kollegen, die sich als Einzelkämpfer eine Selbständigkeit aufgebaut haben: Mit wachsendem Erfolg wächst auch der Arbeitsaufwand. Dann braucht es Angestellte, die Geld kosten. Der erste Fehler ist immer, dass der „Chef“ dann erwartet, dass die Mitarbeiter genauso engagiert und auf zack sind wie er. Das gibt es nicht: Mitarbeiter sind ihre 8 Stunden mit der Arbeit zusammen, der Chef ist mit der Arbeit verheiratet, dass sind also 24h und das macht kein Angestellter mehr, höchstens der Chef der Konkurrenz! Der Weg zur Einsicht, dass man jedoch Unterstützung durch Mitarbeiter braucht, ist neben den finanziellen Aspekten, auch ein Lernprozeß darüber für wie unentbehrlich und arbeitsreich sich so ein „Cheffe“ hält und ab wann er mal daran denken kann administrative Arbeiten in andere Hände zu legen. Der Hund kann leider nicht lesen und schreiben!

  5. Zum NATO-Vertrag, Artt. 10–14:
    Richtig ist, daß der Vertrag vorsieht, daß Beitrittsurkunden, Ratifikationsurkunden, Austritterklärungen und der NATO-Vertrag selbst bei der US-Regierung deponiert werden und die US-Regierung dann allen Vertragsparteien bzw. Mitglieder davon zu unterrichten hat und beglaubigte Abschriften an alle Mitglieder zu übersenden hat.
    Das ist aber eine eher bürokratische Aufgabe, die juristisch den USA keine besondere Position einräumt und keine besonderen Rechte verleiht. Auch bei anderen Verträgen kann vorgesehen werden, daß das „Sekretariat“ des Vertrags von einer der Vertragsparteien übernommen wird.
    Z.B. liegt das „Sekretariat“ beim EU-Vertrag die Italienische Republik (das ist Tradition seit den sog. Römischen Verträgen).
    Vgl. Artt. 6 und 7 des Vertrags von Lissabon ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:C2007/306/01 )
    Die besondere Bedeutung der USA ist natürlich dennoch gegeben, aber ich würde sie nicht an die Artt. 10–14 NATO-Vertrag knüpfen. Die USA hätten auch dann den Hut auf, wenn sie das Sekretariat einem anderen Staat überlassen hätten.

    1. Das ist eine Frage des Umfangs und er der Reichweite der (partiellen bzw. relativen) Völkerrechtssubjektivität, bzw. Völkerrechtsfähigkeit, die zunächst den insoweit konstitutiven Bestimmungen des Vertrages folgt.
      Damit sieht es hier etwas anders aus als bspw. im Falle der Europäischen Union.
      Das hat u.a. auch Folgen für die Wirksamkeit von Erklärungen – passiv wie auch aktiv – , die auf den Eintritt einer bestimmten Rechtsfolge gerichtet sind.

      1. Könnten Sie diese Aussage etwas näher erläutern? Was ist denn der Unterschied zwischen EU und NATO in Bezug auf ihre Völkerrechtssubjektivität? Und welche Bedeutung hat dies für die Festlegung des Prozederes bei der Entgegennahme von Willenserklärungen?

        1. Oh, das würde verdammt lang werden.
          Aber wenn ich mal einen gewagten Vergleich ziehen wollte, so würde ich sagen, bewegen uns wir hier im Spannungsfeld zwischen „Eingetragenem Verein“ und „GBR“, die Grenzen sind da wohl fließend.
          So hat die EU z.B. in der UNO-Generalversmmlung inzwischen einen sog. „erweiterten Beobachterstatus“, die Nato spielt da nach meinem Kenntnisstand keine Rolle. …

          Das ist m.E. ein Frage, inwieweit die auf Grund des jeweiligen Vertrages konstituierten Gremien oder Institutionen die Staaten rechtlich bindende Erklärungen abgeben können und dürfen.
          Wenn es die Regelung im Nato-Vertrag nicht gäbe, müßte nach meinem Dafürhalten z.B. eine Kündigung gegenüber allen Vertragsstaaten erklärt werden.

          Und es war m.E. nicht gewollt, in wesentlichem Umfang Rechte der Nationalstaaten auf überstaatliche Institutionen der Nato zu übertragen, die die Souveränität der Staaten über ihr Militärs oder die Außenpolitik selbst betreffen.
          Demgegenüber greift die Konstituierung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU insoweit doch erheblich in souveräne Rechte der Nationalstaaten ein.

          Selbstverständlich beschränkt letztendlich jeder Vertrag auf die eine oder andere Art die Souveränität der beteiligten Rechtssubjekte …
          Aber das ist ein weites Feld….

  6. Hallo Thomas, ich möchte hier kurz auf eine Bemerkung bei eurem Gespräch eingehen. Es ist sinngemäß die Bemerkung, dass im Prinzip die Messen gelesen sind und im Hintergrund die Weichen durch die uns „Regierenden Eliten“ umgelegt wurden. Den Eindruck habe ich leider auch. Dieser fußt natürlich nicht auf handfeste Analysen wie bei euch. Mein Eindruck ergibt sich mehr aus den Beobachtungen der Geschehnisse in Kanada und hier in Deutschland. Kurz gesagt die lassen uns ins leere laufen, der Druck der durch unsere Spaziergänge und die Aktion in Kanada erzeugt wird ist zu gering. Muss er auch sein, denn die Gesellschaften sind nicht nur gespalten, sie sind unterdessen fragmentiert und das besonders hier in Deutschland. Man wird so ca. ab März das Ganze allmählich auslaufen lassen. Natürlich sehr sachte, damit die Lemminge in diesem Land nicht aufwachen. Diesen kann man dann erzählen das, dass ganze nur durch die hervorragende Arbeit der uns regierenden möglich war. Die Masse wird es schlucken ohne zu merken wie die Schlinge um ihren Hals gelegt wurde. Für mich bleibt hier nur ein Zitat von Karl Marx auch wenn ich weiß das damit ein großer Teil seine Schwierigkeiten hat. Aber gerade die derzeitigen Ereignisse geben ihm besonders recht: „Sozialismus(eine gerechte Gesellschaft) oder Chaos!“ Wenn nicht noch etwas Entscheidendes geschieht hat sich die Menschheit für letzteres entschieden! Bleiben als Hoffnung nur noch Russland und China, deshalb werden sie ja auch mit allen Mitteln durch den Westen bekämpft.

  7. Herr Röper am 9. September 2023 ist der 75. Jahrestag der Gründung der Demokratische Volksrepublik Korea. Wäre doch ein Ansporn, ihren Wusch dort hinzureisen, umzusetzen. Vielleicht treffen wir uns dort.

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