Venezuela: Sprecher des Bundesaußenministeriums verplappert sich und gesteht Völkerrechtsbruch ein

Die UN-Charta – und damit das Völkerrecht – verbieten es, dass sich Staaten in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einmischen. Deutschland tut in Venezuela genau das. Auf eine entsprechende Frage hat sich der Sprecher des deutschen Außenministeriums nun verplappert.

Zunächst zu den Fakten. Artikel 2 Ziffer 7 der UN-Charta lautet:

„Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.“

Die Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII betreffen Ausnahmen, für die jedoch eine wichtige Voraussetzung gilt: Eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates – dazu gehören übrigens auch Wirtschaftssanktionen – ist nur dann mit dem Völkerrecht vereinbar, wenn sie vom UNO-Sicherheitsrat in einer Resolution beschlossen wurden.

Das ist im Falle von Venezuela nicht geschehen, damit sind Sanktionen und auch die Einmischung in innere Angelegenheiten Venezuelas ein Verstoß gegen das Völkerrechts. Deutschland verstößt gegen das Völkerrecht, denn es erkennt sowohl den selbsternannten „Übergangspräsidenten“ Guiado an und es beteiligt sich auch an den Sanktionen, die die EU gegen Venezuela verhängt hat.

Die venezolanische Verfassung: Ist Guaido ein legitimer Übergangspräsident?

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich dazu nach dem Putschversuch von Guaido schon im Februar 2019 geäußert. Und jetzt wird es interessant.

Die Argumentation der Bundesregierung ist, dass die Wahl von Maduro nicht rechtmäßig verlaufen sei. Wie kommt sie darauf?

Das ist sehr „kreativ“, wie es in dem Urteil des Wissenschaftlichen Dienstes heißt (Hervorhebungen wie in dem Urteil des Wissenschaftlichen Dienstes):

„Verfassungsrechtlich problematisch erscheint indes, dass das am 29. Oktober 2018 gegen Präsident Maduro ergangene Urteil durch einen Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo de Justicia de Venezuela) gefällt wurde, der seit 2017 im Exil tagt. Die 33 Obersten Richter dieses „Exil-Gerichtshofes“ wurden im Juli 2017 durch die von venezolanischen Oppositionsparteien dominierten Nationalversammlung – deren Präsident Guaidó ist – gewählt.“

Das bedeutet, dass die Oppositionsparteien – also Guaido – sich selbst ein Gericht gewählt haben, das in Ausland (unter anderem in den USA) tagt und das beschlossen hat, die Wahl wäre unrechtmäßig. Mit dieser Farce wurde die Geschichte geschaffen, die Wahl Maduros wäre nicht legitim gewesen.

Man stelle sich einmal vor, die deutsche Opposition würde sich gegen den Willen der Bundesregierung einen eigenen Obersten Gerichtshof wählen, der in China tagt und das dann beschließt, Wahlen in Deutschland wären nicht rechtmäßig. Das ist völlig absurd, aber genauso ist es in Venezuela gelaufen.

Aber es kommt noch besser. Guaido beruft sich auf Artikel 233 der venezolanischen Verfassung und die Bundesregierung schließt sich dem an. In Artikel 233 heißt es (Hervorhebungen wie in dem Urteil des Wissenschaftlichen Dienstes):

„Als zwingende Hinderungsgründe bezüglich der Amtsausübung des Präsidenten oder der Präsidentin der Republik gelten: Sein oder ihr Tod, sein oder ihr Rücktritt sowie seine oder ihre durch Urteil des Obersten Gerichtshofes verfügte Absetzung, seine oder ihre durch Attest einer vom Obersten Gerichtshof eingesetzten und von der Nationalversammlung bestätigten medizinischen Kommission bescheinigte dauernde körperliche oder geistige Handlungsunfähigkeit, die Nichtwahrnehmung des Amtes, die von der Nationalversammlung als solche festgestellt wird, sowie die Amtsenthebung durch Volksabstimmung“

Im Falle von Maduro ist nichts dergleichen geschehen, seine Absetzung oder Nicht-Anerkennung ist also nicht verfassungskonform, das bedeutet, er ist der legitime Präsident Venezuelas.

Aber nehmen wir einmal an, er wäre verfassungskonform abgesetzt worden. Hätte Guiado dann das Recht, sich zum Übergangspräsidenten auszurufen? Dazu heißt es in Artikel 233 der venezolanischen Verfassung (Hervorhebungen wie in dem Urteil des Wissenschaftlichen Dienstes):

„Bis der neue Präsident oder die neue Präsidentin gewählt ist und das Amt antritt, nimmt der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin die Präsidentschaft der Republik wahr

Guaido war aber nie der Vizepräsident des Landes, er war zu dem Zeitpunkt seines Putschversuches der Parlamentspräsident. Damit ist klar, dass Guaido nach der Verfassung des Landes gar nicht „Übergangspräsident“ sein kann.

Er ist ein Putschist, den die Bundesregierung unterstützt. Das steht – natürlich juristisch formuliert – auch so im Urteil des Wissenschaftlichen Dienstes. Und der Wissenschaftliche Dienst weist ausdrücklich darauf hin, dass das Verhalten der Bundesregierung nicht eben dem Völkerrecht entspricht (Hervorhebungen wie in dem Urteil des Wissenschaftlichen Dienstes):

„Mit dem Verweis auf Art. 233 der venezolanischen Verfassung positioniert sich Deutschland gleichzeitig in einer strittigen Frage des venezolanischen Verfassungsrechts. Dies erscheint unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der „Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates“ völkerrechtlich ebenso fragwürdig wie die (vorzeitige) Anerkennung eines Oppositionspolitikers als Interimspräsidenten, der sich im Machtgefüge eines Staates noch nicht effektiv durchgesetzt hat.“

Wir fassen zusammen: Guaido war und ist gemäß venezolanischer Verfassung nicht berechtigt, sich zum Übergangspräsidenten auszurufen. Da eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates ein Bruch des Völkerrechts ist, verstößt Deutschland mit der Anerkennung und mit der Beteiligung an Wirtschaftssanktionen gegen Venezuela gegen das Völkerrecht.

Wie sich der Sprecher des Außebministeriums verplappert hat

Der Vertreter von RT-Deutsch hat auf der Bundespressekonferenz auf diese Umstände hingewiesen und gefragt, auf welchen Punkt der UN-Charta sich Deutschland beruft, wenn es Guaido unterstützt. Der Frage ist der Sprecher ausgewichen und begann seine Antwort so:

„Das weise ich natürlich in aller Form zurück. Die Bundesregierung mischt sich natürlich nicht in innere Angelegenheiten anderer Staaten ein, auch nicht in die inneren Angelegenheiten Venezuelas.“

Schon das ist natürlich Unsinn. Die Bundesregierung hat Bundeswehr-Tornados in Syrien eingesetzt, was nebenbei noch eine „gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit“ des Landes gerichtete Handlung war, also ein Verstoß gegen Artikel 2 Ziffer 4 der UN-Charta. Außerdem war das eine „Androhung oder Anwendung von Gewalt„, die nach der gleichen Bestimmung dem Völkerrecht widerspricht. Ausnahmen sind gemäß Völkerrecht nur zulässig, wenn der UNO-Sicherheitsrat sie per Resolution genehmigt hat, was bei Syrien nicht der Fall ist.

Auch mit der offenen Unterstützung des Maidan hat die Bundesregierung 2013/2014 gegen das Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten eines souveränen Staates verstoßen. Die Liste ließe sich fortsetzen.

In seinen weiteren Ausführungen geht der Sprecher des Außenministeriums nicht auf die Frage ein, auf welche Bestimmung der UN-Charta sich die Bundesregierung denn beruft. Stattdessen redet er davon, dass „weite Teile der internationalen Gemeinschaft“ die Wahl Maduros nicht anerkennen.

Abgesehen davon, dass das nichts mit dem Völkerrecht oder der UN-Charta zu tun hat, ist die Aussage auch irreführend. Nur etwa 50 Staaten – alle enge Verbündete der USA, die Guiado massiv unterstützen – sind dieser Auffassung. Aber es sind über 190 Staaten in der UNO vertreten, das bedeutet, dass 140 Staaten dazu eine andere Meinung haben und weiterhin mit Maduro zusammenarbeiten.

Dann beruft sich der Sprecher auf Artikel 233 der venezolanischen Verfassung, nach der der Parlamentspräsident „die Rolle des Übergangspräsidenten angenommen hat„. Wie gesehen, war er dazu nach dem Artikel 233 gar nicht berechtigt. Das aber stört die Bundesregierung nicht.

Aber noch besser wird es am Ende seiner Ausführungen. Dort spricht er davon, dass sich daraus nun „Widerspruch ergibt in der Interpretation der Verfassung zwischen“ Guaido und Maduro, der „von uns von außen nicht aufzulösen“ sei.

Da hat er sich doch hübsch verplappert, oder nicht?

Wenn das von außen nicht aufzulösen ist, dann hat man sich „von außen“ zurückzuhalten, denn es handelt sich – wie er auch selbst sagt – ganz eindeutig um einen inneren Konflikt in dem Land, in den sich – gemäß Artikel 2 Ziffer 7 der UN-Charta – das Ausland nicht einmischen darf. Genau das tut aber die Bundesregierung, wenn sie dabei eine Seite (Guiado) unterstützt und Sanktionen gegen die andere Seite (die Maduro-Regierung) verhängt.

Mit anderen Worten: Der stellvertretende Sprecher des Bundesaußenministeriums, Christofer Burger, ist so inkompetent, dass er den Völkerrechtsbruch der Bundesregierung offen eingesteht.

Sehen Sie hier die Frage von RT-Deutsch und die Antwort von Herrn Burger komplett. Besonders sehenswert ist das Gestammel des Herrn Burger, als er ab Minute 1.20 seine „Argumentation“ vorbringt.

Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

8 Antworten

  1. „Der stellvertretende Sprecher des Bundesaußenministeriums, Christofer Burger, ist so inkompetent, dass er den Völkerrechtsbruch der Bundesregierung offen eingesteht. “

    Ich weiß nicht, ist das Inkompetenz?
    Es macht jedenfalls deutlich das die genau wissen das ihnen niemand etwas kann.
    Ist doch egal was der Typ da plappert, so oder so wird es keine Gerichtsverhandlung geben, so oder so wird sich niemand dafür verantworten müssen.

    Solange die UN-Charta nicht durchgesetzt wird ist sie das Papier nicht wert auf dem sie steht, auch wenn sich immer wieder manch einer darauf beruft.
    Nur Gesetze die auch angewendet werden haben Gewicht.
    Eigentlich ist es noch schlimmer, durch die Nicht-Durchsetzung der UN-Charta (es wir ja noch nicht mal versucht) verliert die UN jede Legitimation und damit ihre Daseinsberechtigung.

    Ja, wir Kritiker können uns immer noch darauf berufen und dann tun alle empört und sagen JAA, DOCH, wir halten uns dran, aber was bringt das noch?
    Natürlich gehört die UN nicht abgeschafft, aber sie gehört endlich mal handlungsfähig und ihren Aufgaben entsprechend befugt gemacht!

    1. Ganz meiner Meinung! Nur wird das leider nicht geschehen. Wo kämen wir denn hin, hätten wir eine UN die tatsächlich handlungsfähig wäre? Ohne Veto-Mächte? Dadurch wird mittlerweile der Grundgedanke ad absurdum geführt. Durch die Veto-Mächte ist die UN ein Zahnloser Tiger, dass mag einmal seine Berechtigung gehabt haben, wie vor kurzem von Herr Röper dargelegt, mittlerweile sind sie obsolet.
      Nur wenn alle Nationen eine gleiche Gewichtung, unabhängig der Bevölkerungszahl hätten und sich gleichzeitig alle Nationen verpflichten würden, sich einem Urteil der UN zu beugen, könnte daraus etwas gutes werden. Das werden wir allerdings nicht erleben, vielleicht nach einem dritten Weltkrieg, dann allerdings wird es keine 190 Nationen mehr geben, die Mitglied der UN sind…

    2. Nicht nur in der BRD gesteht man dies ein: In den USA wurde John Bolton im Juli 2022 konkreter:

      https://www.zerohedge.com/political/john-bolton-admits-he-helped-plan-foreign-coup-attempts/
      „ Als jemand, der half, Staatsstreiche zu planen – nicht hier, aber, wissen Sie, andernorts – braucht es eine Menge Arbeit…“
      In der Operation Gideon 2020 wollte das Militär-Unternehmen Silvercorp aus den USA Präsident Maduro stürzen.
      Zuvor brachte Bolton als nationaler Sicherheitsberater seine Unterstützung für den Aufruf des Oppositionsführers Juan Guaido zum Ausdruck und sagte, das Militär solle Maduro stürzen.

      „…Ich habe gesehen, was eine Opposition braucht, um zu versuchen, einen illegal gewählten Präsidenten zu stürzen, und sie sind gescheitert.“

      Tapper antwortete vor der Kamera: „Ich habe das Gefühl, dass es noch andere Dinge gibt, die Sie mir nicht sagen.“ – „Da bin ich mir sicher“, antwortete Bolton.

  2. Die Venezuelaner müssen das selber ausfechten, sonst gibt es nur noch mehr böses Blut (und Hass der verschiedenen Bevölkerungsgruppen!. Vor allem, da uns Deutschen die (mittelalterliche) Figur des Gegenkönigs doch wohl bekannt ist. Und ehrlich, einen Gegenkönig zu Mutti wünsche ich mir auch!

  3. OT, aber mich würde mal interessieren, was der Herr Röper zum neuen Kurs von RT-Deutsch sagt. Ich hatte bisher das Gefühl, dass die Coronalüge wenigstens teilweise hinterfragt wurde. Gerade auch im ‚Fehlenden Part‘. Der wurde jetzt aber abgesetzt und es gibt nur noch linientreue ‚wie ich die Maske lieben lernte‘- Beiträge. Ziemliche 180° Wendung, wenn man die Formate vorher kannte. Würde mich interessieren, was Trüffelschwein Röper ( 😉 in Liebe) da erschnüffeln könnte.

    1. Die Antwort wird Sie enttäuschen. Ich wusste schon Wochen vorher, dass der Fehlende Part zu Ende geht und auch die Gründe dafür.
      Das liegt daran, dass ich mal Kontakt zu RT-Deutsch hatte (hier die Geschichte, wie es dazu gekommen ist). Ich war zwei Mal kurz bei denen in der Redaktion und habe beim Kaffee einige der Leute dort kennengelernt und es gab Ideen, mit mir mal ein Interview zu machen. Bisher ist es dazu nicht gekommen, aber vom Tisch ist die Idee auch nicht.
      Aber so kam es, dass ich in diesem Jahr drei oder vier Mal kurz mit Leuten von RT-Deutsch telefoniert habe und bei einem der Gespräche wurde erwähnt, dass „Der fehlende Part“ aufhören wird. Der Grund ist banal und man kann ihn auch auf dem Instagram-Kanal von Jasmin Kosubek erfahren: Sie hatte nach sechs Jahren keine Lust mehr und will etwas anderes machen.

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